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PRIVATHAFTPFLICHT

PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Wenn Unachtsamkeit teuer wird

Die private Haftpflicht-versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB).

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS

ROTWEIN

Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.

ZIGARETTE

Während eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 € geschätzt.

VORBEI

Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor – jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des Nachbarn.
Die Schadenhöhe wurde auf 400 € geschätzt.

ANERKENNUNG

Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam
aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbeigingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse
nahm den Schadenverursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 € geschätzt.

ZU SCHNELL

Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 15.000 € geschätzt.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

WAS IST VERSICHERBAR?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der
Versicherungsnehmer oder eine mit versicherte Person einem Dritten
fahrlässig zugefügt hat.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:

Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:

Mit einer Privathaftpflicht-versicherung können die finanziellen Folgen
von selbstverschuldeten Schäden gut abgewendet werden.

Mit einer Privathaftpflichtversicherung können die finanziellen Folgen
von selbstverschuldeten Schäden gut abgewendet werden.

Privathaftpflichtversicherung

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