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PRIVATER RECHTSSCHUTZ

PRIVATE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Damit Sie Ihr Recht auch durchsetzen können!

Wenn der Weg zum Anwalt nötig wird.

Ein Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS

ARBEITSRECHTSSCHUTZ

Herr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.

WOHNUNGSRECHTSSCHUTZ

Frau Poczesniok zog aus ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurückzuerstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren,
möchte sie ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.

VERKEHRSRECHTSSCHUTZ

Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine
Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall
auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn
Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält
das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

SOZIALRECHTSSCHUTZ

Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb sie ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was
jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt sie eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt.

STEUERRECHTSSCHUTZ

Frau Raiers Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis ihr üblicher Arbeitsweg wieder frei ist, kommen so fast 2.500 km Umweg zusammen. Im Zuge der Steuererklärung erkennt der zuständige Sachbearbeiter nur die übliche Strecke an. Trotz Widerspruch und Erklärungsversuch lenkt das Finanzamt nicht ein. Frau Raiers Rechtsschutzversicherer erklärt sich bereit, die nötigen Kosten einer Gerichtsverhandlung zu übernehmen. Frau Raier übergibt die Sache danach ihrem Anwalt.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.

WELCHE LEISTUNGEN SIND VERSICHERBAR?

WAS IST VERSICHERBAR?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, die vereinbart werden können.

WAS IST VERSICHERBAR?

Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERBAR?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang
enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche), Mediations-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche und Umfänge).

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT VERSICHERBAR?

Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden.

Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?

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